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   VG Braunschweig, 26.01.2006 - 3 A 142/05   

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VG Braunschweig, 26.01.2006 - 3 A 142/05 (https://dejure.org/2006,26376)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 26.01.2006 - 3 A 142/05 (https://dejure.org/2006,26376)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 3 A 142/05 (https://dejure.org/2006,26376)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Selbstbeschaffung einer Jugendhilfeleistung nach § 35a SGB 8 bei Systemversagen des Jugendhilfeträgers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 SGB 8; § 35a Abs 1 SGB 8; § 36 SGB 8; § 78b SGB 8; § 5 Abs 2 S 1 SGB 8
    Bedarfsdeckung; Dringlichkeit; Eingliederungshilfe; Förderschule; Kostenerstattungsanspruch; Legasthenie; Nebenpflicht; Schadensbegrenzung; Schadensminderung; schulische Maßnahme; seelische Behinderung; seelische Störung; Selbstbeschaffung; Systemversagen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 181 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2003 - 12 A 1193/01

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs auf Erstattung von Kosten einer

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.01.2006 - 3 A 142/05
    In dieser Situation darf sich der Leistungsberechtigte die Leistung selbst beschaffen, wenn es ihm wegen der Dringlichkeit seines Bedarfs nicht zuzumuten ist, die Bedarfsdeckung aufzuschieben (vgl. für alles Vorstehende OVG Münster, Urt. v. 14.03.2003 - 12 A 1193/01 -, FEVS 55, 86 ff. unter Berufung auf die Rechtsprechung im Übrigen).

    Es muss sich um Mittel handeln, die tatsächlich angeboten und geleistet und auch kurzfristig durchgesetzt werden können (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 22.01.2001 - 19 K 11140/98 -, recherchiert in Juris unter Berufung auf die Rechtsprechung und bestätigt durch OVG Münster, Urt. v. 14.03.2003, 12 A 1193/01, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2003 - 12 A 122/02

    Kostenerstattung des Jugendhilfeträgers bei Selbstbeschaffung der Hilfeleistung

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.01.2006 - 3 A 142/05
    Von einer unaufschiebbaren Leistung ist dann auszugehen, wenn sie sofort, d. h. ohne nennenswerten zeitlichen Aufschub als Eilfall erbracht werden muss (vgl. auch der insoweit geltende § 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX; OVG Münster, Urt. v. 14.03.2003 - 12 A 122/02 -, FEVS 55, 16 ff.; Stellungnahme der ständigen Fachkonferenz I "Grund- und Strukturfragen" des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V., "Ersatz von Aufwendungen für selbst beschaffte Leistungen nach dem SGB VIII", ZfJ 2003, 61 ff.).

    Er muss daher ihm bekannte oder offensichtliche und ihm zumutbare Möglichkeiten der Schadensminderung oder Schadensbegrenzung nutzen (vgl. Bundessozialgericht für den von diesem entwickelten Begriff des "Systemversagens", Urt. v. 16.12.1993 - 4 RK 5/02 -, SozR 3 2005, § 13 SGB V Nr. 4 S. 29; OVG Münster, Urt. v. 14.03.2003 - 12 A 122/02 - a. a. O.; Grube, "Systemversagen im Sozialleistungsrecht und Kostenerstattung für die selbstbeschaffte Jugendhilfeleistung" in JAmt 2002 490ff.).

  • VG Dessau, 23.08.2001 - 2 A 550/00
    Auszug aus VG Braunschweig, 26.01.2006 - 3 A 142/05
    Denn Integration in die Gesellschaft bedeutet allgemein, auch Mitglied einer Gruppe oder der Gesellschaft zu sein und von dieser mit seinen Stärken und Schwächen durch die Knüpfung sozialer Kontakte in Form von Bekanntschaften und Freundschaften angenommen zu werden (vgl. VG Dessau, Urt. v. 23.08.2001 - 2 A 550/00 DE -, ZfF 2003, 132 ff.).
  • Drs-Bund, 26.10.1998 - BT-Drs 14/5
    Auszug aus VG Braunschweig, 26.01.2006 - 3 A 142/05
    Damit ist der Beklagte seiner Aufgabe einer Entscheidungsfindung im Rahmen einer partnerschaftlichen Kooperation aller Beteiligten insbesondere auch unter Einbeziehung des die Diagnose einer seelischen Störung stellenden Arztes nicht in ausreichendem Maße gerecht geworden (vgl. Vondung in LPK-SGB VIII, 2. Aufl.: § 35a Rn. 8a unter Hinweis auf die BT-Drs. 14/5.074 S. 121).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2004 - 12 B 2392/03

    Pflicht zur Kostenübernahme für Besuch einer Privatschule; Vorliegen eines

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.01.2006 - 3 A 142/05
    Wenn nicht einmal die Schule Anlass für die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs sah, konnten die Eltern des Klägers auch nicht darauf verwiesen werden, vor der Selbstbeschaffung der Maßnahme zunächst ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs zu betreiben (vgl. insoweit auch OVG Münster, B. v. 30.01.2004 - 12 B 2392/03 -, NVwZ-RR 2004, 503 ff.).
  • VG Düsseldorf, 22.01.2001 - 19 K 11140/98

    Gewährung von Eingliederungshilfe durchÜbernahme der Kosten einer

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.01.2006 - 3 A 142/05
    Es muss sich um Mittel handeln, die tatsächlich angeboten und geleistet und auch kurzfristig durchgesetzt werden können (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 22.01.2001 - 19 K 11140/98 -, recherchiert in Juris unter Berufung auf die Rechtsprechung und bestätigt durch OVG Münster, Urt. v. 14.03.2003, 12 A 1193/01, a. a. O.).
  • VG Saarlouis, 19.12.2012 - 3 K 307/11

    Kostenübernahme nach Selbstbeschaffung

    Mit Blick auf die Dringlichkeit, auf die die Mutter des Klägers in ihren Schreiben mehrfach hingewiesen hat und die angesichts seiner Schulpflicht auch auf der Hand lag, begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, dass wirtschaftliche Erwägungen zunächst einmal im Rahmen der Selbstbeschaffung hintan gestellt wurden(Vgl. auch VG Braunschweig, Urteil vom 26.01.2006 -3 A 142/05 -, juris).
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